Nach Prüfung deiner Daten erhält du von uns einen Zahlschein per Mail zugesandt. Sobald die Außerordentliche Mitgliedschaft (AO MG) einbezahlt wurde, wirst du in der Homepage
freigeschalten. Der Vorstand behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen eine Aufnahme in den Verein sds-kuenstlerhaus „schule-des-sehens.at“ abzulehnen.
Kündigungen können jeweils nur bis zum 31. Dezember schriftlich eingereicht werden. Neue Vorschreibungen kommen immer im Dezember für das folgende Jahr zugestellt. Der Vorstand behält sich das
Recht vor, bei Nichtbezahlung des AO Mitgliedsbeitrages die Mitgliedschaft vorzeitig zu beenden.